KAE - Wiedereinführung des ordentlichen Voranmeldeverfahrens
[26.08.2021]
Das vereinfachte Verfahren für Voranmeldung von Kurzarbeit endet am 31. August 2021.
Ab dem 1. September 2021, Wiedereinführung des ordentilchen Voranmeldeverfahrens für Kurzarbeitsentschädigung (KAE).
KAE - Information
Ordentliche Voranmeldung von Kurzarbeit
Weitere Informationen auf der Website von der Dienstelle für Industrie, Handel und Arbeit oder auf der Website vom SECO.