Vaterschaftsurlaub

Ab 1. Januar 2021 haben erwerbstätige Väter Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub

Am 27. September stimmte das Schweizer Volk mit mehr als 60 % für den Vaterschaftsurlaub.

So haben ab dem 1. Januar 2021 erwerbstätige Väter in den ersten sechs Monaten nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub (maximal 14 Tagegelder). Sie erhalten 80 % des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Einkommens vor der Geburt, maximal 196 Franken pro Tag, als Erwerbsausfallentschädigung.

Das Merkblatt "Vaterschaftsentschädigung" gibt Ihnen mehr Auskunft.

Das Formular kann online ausgefüllt werden, dann ausgedruckt, von Ihnen unterschrieben und an die FER-Valais 106.7 zur Bearbeitung geschickt werden.