Stellenmeldepflicht
In Berufen mit Arbeitslosenquote über ...
Wir erinnern Sie daran, dass Arbeitgeber ab dem 1. Juli 2018 bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) über offene Stellen in Berufen informieren müssen, in denen die nationale Arbeitslosenquote am 01.01.2020 mindestens 5 % erreicht. Auf der Website www.arbeit.swiss ist leicht herauszufinden, ob ein Beruf betroffen ist, ob es zwingend ist, dem RAV die freie Stelle zu melden.
Zur Information, stehen Stellen als Kaufmännische Mitarbeitern, Zeichnern, Architekten, Geomatikern nicht auf der Liste und sollten daher nicht dem RAV bekannt gegeben werden.