Stellenmeldepflicht

Arbeitgeber müssen bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren über offene Stellen informieren.

Wir erinnern Sie daran, dass Arbeitgeber bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) über offene Stellen in Berufen informieren müssen, in denen die nationale Arbeitslosenquote mindestens 5 % erreicht.
 
Auf der Website www.arbeit.swiss ist leicht herauszufinden, ob ein Beruf betroffen ist, ob es zwingend ist, dem RAV die freie Stelle zu melden.