Prävention und Handhabung von Konflikten innerhalb des Betriebes

Neue Dienstleistung für die Mitglieder der Fédération des Entreprises Romandes, Valais – FER-Vs, im Zusammenhang mit der Prävention und der Handhabung von Konflikten innerhalb des Betriebes

Interne Konflikte sind die Hauptursache von Stress im Betrieb und sie verursachen horrende Kosten. Seit dem 9. Mai 2012 verlangt ein Bundesgerichtsentscheid, dass jedes Unternehmen ein System zur Prävention und Handhabung von Konflikten einführt und diesbezüglich zwingend eine Vertrauensperson bestimmt.  

Gemäss einem Kommentar des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO), der als Richtlinie für die Unternehmen gilt:
« ist der Arbeitgeber verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, um in seinem Betrieb jedes Risiko von sexueller Belästigung, Mobbing oder jede weitere Art der Diskriminierung vorzubeugen. Unter den wichtigsten zu ergreifenden Massnahmen muss eine interne oder externe Vertrauensperson bestimmt werden, an die sich die betroffenen Personen richten können, um Ratschläge und Unterstützung zur Lösung eines Konfliktes zu finden. Es ist wichtig, dass diese Vertrauensperson über die nötige Ausbildung für diese Aufgabe verfügt und dass zwischen ihr und der Person, die eine Unterstützung beansprucht, ein Vertrauensverhältnis besteht (Geheimhaltungspflicht und ohne hierarchische Verbindung)».

Was für konkrete Verpflichtungen gelten für den Arbeitgeber ?

Jeder Arbeitgeber muss Vorsorgemassnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass in seinem Betrieb Konflikte entstehen. Er ist somit verpflichtet jegliche Konflikte zu verhindern und sie, falls sie trotzdem auftreten, umgehend zu lösen. Bezüglich Prävention muss der Arbeitgeber eine Richtlinie erstellen, die folgende Elemente beinhaltet:

    • eine Grundsatzerklärung zur Null-Toleranz gegenüber Persönlichkeitsverletzungen (Mobbing, sexuelle Belästigung, Diskriminierung wegen des Alters, des Geschlechts oder der Rasse); 
    • eine Information an die Arbeitnehmer, die Klarheit schafft, was unter den Begriffen "Mobbing, "sexuelle Belästigung" und "Diskriminierung" zu verstehen ist; 
    • eine Erklärung über die Handlungsmöglichkeiten bei auftretenden Problemen, wie Diskriminierung, Mobbing, oder sexuelle Belästigung, und über die vorgesehenen Sanktionen gegenüber den nachgewiesenen Verursachern solcher Verletzungen;
    • Die Bezeichnung einer betriebsinternen oder externen Vertrauensperson, an die sich die Arbeitnehmer frei wenden können im Fall eines Konfliktes oder um Ratschläge zu erhalten.

Die von der FER-Vs vorgeschlagene Lösung

In der Praxis kann sich die Bezeichnung einer Vertrauensperson als kompliziert erweisen, hauptsächlich für kleine und mittelgrosse Betriebe. Damit diese Betriebe ihren Verpflichtungen nachgehen können, hat die FER-Vs diesbezüglich ihr Dienstleistungsangebot erweitert, um, in Partnerschaft mit Négo-Médiation Sàrl (Organisation mit professionellen Mediatoren), ihren Mitgliedern eine effiziente und kostengünstige Lösung anzubieten.

Dank dieser Partnerschaft haben die Mitglieder der FER-Vs ab sofort die Möglichkeit mit Négo-Mediation Sàrl eine Vereinbarung zu treffen, um ihren Arbeitnehmern den Zugang zu einer kompetenten und externen Vertrauensperson zu sichern, und dies zu einem Vorzugstarif, der der Grösse des Unternehmens angepasst ist. 

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