Neue AHV-Beitragssätze ab 01.01.2020
Aufgrund der Annahme des Bundesgesetzes ...
Aufgrund der Annahme des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) wird der paritätische AHV-Beitragssatz per 1. Januar 2020 um 0.30 % (+0.15 % zu Lasten der Arbeitgeber und +0.15 % zu Lasten der Arbeitnehmer) erhöht. Die AHV / IV / EO-Beiträge betragen insgesamt 10.55 % (5.275 % zu Lasten der Arbeitgeber und 5.275 % zu Lasten der Arbeitnehmer).