CORONAVIRUS

[17.02.2021]
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Öffnung der Geschäfte ab 1. März

Der Bundesrat schlägt eine schrittweise Lockerung der Beschränkungen ab 1. März vor. Die Wiedereröffnung von Geschäften ist vorbehaltlich einer Begrenzung der Kundenzahl und der Einführung von Schutzmassnahmen möglich.

Mitteilung des Staat Wallis

Wiederaufnahme der Aktivitäten ab dem 14. Dezember 2020

 KEINE SPERRUNG ab DEM 12. DEZEMBER, WIE SIE DER BUNDESRAT FÜR DAS WALLIS GEPLANT HATTE

Kantone mit einer r-Quote unter 1, was derzeit für das Wallis der Fall ist, können hiervon abweichen. Speziell für das Wallis gilt, dass die Restaurants ab dem 14. Dezember bis 22 Uhr geöffnet bleiben können. Möglichkeit, Geschäfte an Sonntagen offen zu halten (gültig für touristische Regionen).


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