FER Valais - Seit 20 Jahren im Dienste der Walliser Unternehmen
Im Jahr 2024 feiert die Fédération des Entreprises Romandes Valais ihr 20-jähriges Bestehen. Zwanzig Jahre funktioneller und institutioneller Unterstützung für die Walliser Unternehmen. Zwanzig Jahre auch, in denen die FER Valais die Stimme ihrer Mitgliedsunternehmen auf kantonaler und eidgenössischer Ebene vertritt.
Die FER Valais wurde 2004 vom Walliser Handelsverband (WHV) und Ingenieure Architekten Wallis (IAVS) gegründet und gilt als der berufübergreifende Arbeitgeberverband des Walliser Tertiärsektors. Sie währt sorgfältig die Interessen ihrer über 3'000 Mitglieder und entwickelt Lösungen, um den Alltag der Walliser Unternehmen zu vereinfachen.
Die FER Valais vertritt auch die Stimme ihrer Mitglieder auf kantonaler und eidgenössischer Ebene. Als Mitglied der Fédération des Entreprises Romandes verfügt sie über eine interkantonale Unterstützung bei der Verteidigung der Interessen der Walliser Wirtschaft und der Walliser Unternehmen. Die FER ist in Bundesbern aktiv und vertritt aktiv die Interessen von über 47'000 Mitgliedsunternehmen. Der neueste Erfolg war die Annahme des Nationalrats einer Motion zur Senkung der Transaktionsgebühren für Debitkarten sowie der Abschluss eines Rahmenvertrags für Zahlungssysteme, mit dem diese Belastung für die Unternehmen konkret reduziert werden kann. Diese Schritte spiegeln somit die Aufgaben des Verbandes: gemeinsame Anstrengungen und Investitionen, um gemeinsam zu erreichen, was alleine nicht möglich wäre.
Aufgaben, die mehr denn je aktuell sind
Dieses Jubiläum soll festlich sein, ohne jedoch die Herausforderungen von morgen aus den Augen zu verlieren: Zunahme des Verwaltungsaufwands, generationenübergreifendes Management, künstliche Intelligenz, Datenschutz, Online-Wettbewerb, die Aktionsbereiche der FER Valais sind ebenso zahlreich wie bedeutsam.
In einer immer unsichereren Welt, in der die Zwänge immer stärker werden, muss die Stimme der Unternehmen gehört werden, denn sie sind es, die den Wohlstand generieren, Arbeitsplätze schaffen und unsere Gemeinwesen finanzieren. Und auch wenn es stimmt, dass es die Unternehmen sind, die die Wirtschaft machen, so ist es doch ihr Zusammenschluss, der die Stärke der Wirtschaft ausmacht.
In diesem Sinne möchten wir unseren Mitgliedern, Mitarbeitern und Partnern ein herzliches DANKESCHÖN aussprechen!
Anlässlich ihres 20-jährigen Bestehens bietet Ihnen die FER Valais verschiedene Vorteile, die für Sie erdacht und ausgehandelt wurden :
Die Details dieser Vorteile sind über den Mitgliederbereich unserer Website zugänglich (Rubrik: "Mitgliedervorteile"). Für Vorschläge zu Vorteilen, die Sie unseren Mitgliedern anbieten möchten, kontaktieren Sie bitte unser Sekretariat unter folgender Adresse: info@@@nullfer-vs.ch.
Die "Mitgliedervorteile" sind zusätzliche Leistungen oder Vorteile, die von der FER Valais frei gewährt werden. Diese können jederzeit einseitig abgeschafft oder geändert werden.
Das Merkblatt "Wallis in Zahlen" ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen der WKB und der Walliser Dienststelle für Statistik und Finanzausgleich und liefert Ihnen relevante Primärdaten zur Demografie, zum Erwerbsleben, zum Tourismus oder zu den öffentlichen Finanzen unseres Kantons.
Hier finden Sie alle nützlichen Informationen und Zahlen für das Jahr 2023!
Digitale Sicherheit I Ein praktischer Leitfaden für KMU
Niemand ist vor Cyberangriffen sicher, am wenigsten kleine Unternehmen, die oft weniger gut ausgerüstet sind, um sich zu verteidigen. Für sie wurde die Broschüre "Digitale Sicherheit: Ein praktischer Leitfaden für KMU" erstellt.
Diese Sammlung von Best Practices, die aus den Überlegungen der Plattform Trust Valley der Kantone Waadt und Genf hervorgegangen ist, soll über digitale Sicherheit informieren und dafür sensibilisieren.
Erhöhung der Steuersätze bei der MWST per 1. Januar 2024
Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)
Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die AHV-Reform 21 angenommen und damit eine ausreichende Finanzierung der AHV bis 2030 sichergestellt. Die AHV-Reform 21 wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Die Reform umfasste zwei miteinander verbundene Vorlagen: die Änderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Damit werden die Finanzierung der AHV und das Rentenniveau für die nächsten zehn Jahre gesichert. Das Referenzalter für Frauen wird wie bei den Männern auf 65 Jahre angehoben, der Renteneintritt wird flexibilisiert und die Mehrwertsteuer wird leicht angehoben.
Am 9. Dezember 2022 legte der Bundesrat das Datum des Inkrafttretens der AHV-Reform 21 auf den 1. Januar 2024 fest.
Die Mehrwertsteuer wird also um 0,4 Punkte angehoben, um die AHV zu finanzieren.
Änderungen
In der Abrechnung über das 3. Quartal, bzw. den Monat Juli 2023 kann erstmals zu den neuen Steuersätzen deklariert werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Punkte zu beachten:
Massgebend dafür, wie die einzelnen Leistungen in der Abrechnungen zu deklarieren sind, ist der Zeitpunkt oder der Zeitraum der Leistungserbringung .
Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Steuersätzen.
Ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen unterliegen den neuen Steuersätzen.
Da die bis Ende 2017 geltenden Steuersätze in den verfügbaren Abrechnungen nicht mehr ausgewiesen werden, sind Umsätze aus Leistungen vor dem 1. Januar 2018 der ESTV ausserhalb der Abrechnung schriftlich mitzuteilen.
Zu Beginn einer neuen Legislaturperiode in den Bundeskammern und damit wir die Anliegen der Walliser Unternehmen aktiv weitergeben können, hat sich die FER Valais mit dem WGV zusammengeschlossen, um eine grosse Umfrage bei den KMU unseres Kantons durchzuführen.
Ihre Meinung ist also mehr denn je von entscheidender Bedeutung, da sie unsere Aktionen sowie die Ihres Berufsverbandes in den nächsten Monaten beeinflussen wird. Aus diesem Grund ist Ihre Teilnahme wichtig und wir danken Ihnen herzlich für Ihren Beitrag!
Neues Datenschutzrecht | Informative Merkblätter und Empfehlungen
Das neue Datenschutzrecht ist am 1. September 2023 in Kraft getreten. Es zielt darauf ab, die Schweizer Rechtsnormen mit den europäischen Anforderungen zu vereinheitlichen.
Während die grundlegenden Prinzipien wie Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Datensicherheit unverändert bleiben, werden in der Bundesgesetzgebung neue Begriffe, Abgrenzungen und Pflichten verankert.
Erklärende Merkblätter sowie Empfehlungen finden Sie in unserem Mitgliederbereich, Rubrik: Nützliche Links und Dokumentation > Datenschutz.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen ist auch auf dem KMU-Portal des SECO verfügbar.
Ja zur Walliser Energie! Für unsere Versorgungssicherheit und unsere Unabhängigkeit im Energiebereich.
Der Kanton Wallis setzt eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für Baugenehmigungen um. Der Staatsrat will die Walliser Energietrümpfe Wasser und Sonne ausspielen und sicherstellen, dass ein Teil dieser neuen Produktion in den Händen der lokalen Gemeinschaft bleibt.
Das Komitee JA zur Walliser Energie lädt Sie ein, diese neuen effizienten und weniger komplizierten Verfahren anzunehmen, indem Sie am 10. September 2023 mit JA stimmen!